Reisen

1. Reiseveranstalter

Soweit bei Studienreisen ein Reiseveranstal­ter namentlich genannt ist, tritt die ABK nur als Vermittler auf. Rechtsbeziehungen kommen ausschließlich zwischen der Teilnehmerin / dem Teilneh­mer und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande.

2. Vertragsabschluss

Mit der schriftlichen Anmeldung bei der ABK bietet die Teilnehmerin / der Teilnehmer über die ABK den Abschluss eines Reisever­trages an. Dieses erfolgt durch den Anmel­denden auch für alle in seiner Anmeldung aufgeführten weiteren Teilnehmer.

Mit der Reisebestätigung tritt die / der An­meldende in ein Vertragsverhältnis mit dem Reiseveranstalter ein. Hierbei gelten die Ver­tragsbestimmungen des jeweiligen Reiseve­ranstalters, die vor der Anmeldung bei der ABK-Geschäftsstelle angefordert oder dort eingesehen werden können und von der ABK der Reisebestätigung beigelegt werden.

3. Zahlungen

Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung richtet sich nach den Vertragsbestimmungen des jewei­ligen Reiseveranstalters. Anzahlung und Reisepreis werden durch die ABK im Inkasso für den Reiseveranstalter eingezogen. Die Reisenden erhalten bei mehrtägigen Reisen die vom Reiseveranstalter ausgestellten Reise­preissicherungsscheine ausgehändigt.

4. Leistungen

Die vereinbarten Leistungen sind in der je­weiligen Beschreibung der Reise im Pro­gramm der ABK unter »Leistungen« aufge­führt. Ein Abweichen hiervon ist nur möglich, wenn aus sachlich berechtigten, erheblichen und/oder nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung vorgenommen wird. Über diese wird die Teilnehmerin/der Teilnehmer rechtzeitig informiert.

Wir empfehlen, insbesondere bei mehr­tägigen Veranstaltungen, den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, um Ihr Kostenrisiko für den Verhinderungs­fall abzusichern.